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Fördermittel für SolounternehmerInnen, Stadt Leipzig, Frank Basten

Stadt Leipzig unterstützt Solo-Unternehmen

Geld reicht zunächst für 2500 Unternehmen

Solo-Selbständige werden durch die Stadt Leipzig mit circa fünf Millionen Euro durch die Zeit der Corona-Pandemie unterstützt, dies hat der Stadtrat aktuell so beschlossen. Bis zu 2000 Euro gibt es pro Selbständigen für isngesamt zwei Monate. Das Geld reicht für 2500 Antragsteller. Wie viele den Zuschuss für den Lebensunterhalt beantragen werden ist aktuell wohl sehr schwer abzuschätzen. In Leipzig sind 11 600 Unternehmen ohne Angestellte registriert.

Windhundrennen oder qualizifierte Antragsbearbeitung?

Bleiben natürlich die Fragen offen, wer denn nun zu den glücklichen 2.500 gehört und was passiert, wenn die fünf Millionen Euro verteilt sind? Schön ist hier zu sehen, wie Dezernate – das Kultur- und Wirtschaftsdezernat – zusammenarbeiten und sich gemeinsam um das Wohl der Kleinstunternehmen kümmern. Spannend bleibt auch, wie andere Städte und Kommunen auf das Projekt der Stadt Leipzig reagieren. Auf alle Fälle ist es aber eine schöne Idee.

Digitale Antragsstellung ab Mitte Mai möglich

Antragsteller dürfen Vermögen, aber keine laufenden, anderen Einnahmen haben. Eine Kombination mit den Corona-Hilfen von Bund und Land ist erlaubt – sofern diese nicht die Lebenshaltungskosten betreffen. Entscheidend für die Gewährung der 2000 Euro sei, dass der Umsatz im Jahr 2020 voraussichtlich um mindestens 20 Prozent unter dem von 2019 liegt, so die Stadt. Das werde später geprüft. Ab wann der coronabedingte Schaden eintrat, sei unerheblich. Anträge sind voraussichtlich ab Mitte Mai bis 30. Juni im Internet zu stellen.

Gewerbe, Kunstschaffende und Freiberufler

Das Programm sei für alle Personen gedacht, die eine gewerbliche, künstlerische oder freiberufliche Tätigkeit ausüben – egal in welcher Rechtsform. Ausschlussbranchen sind beispielsweise der Verkehrs-, Finanz- und Immobiliensektor, Anwälte, Vertreter, Bordelle, nicht aber Clubs und Discos. Interessenten müssen ihren Wohn- und Betriebssitz im Stadtgebiet haben und dürfen sich im Leistungszeitraum nicht arbeitslos melden.

Erstquelle: Leipziger Volkszeitung (LVZ) 30.04.2020