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Soforthilfe, Frank Basten

Soforthilfe für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler ab 23.03.2020

  1. Korrektur: 20.03.2020
  2. Korrektur: 22.03.2020

“Das von Wirtschaftsminister Martin Dulig angekündigte Soforthilfe-Darlehen zur Unterstützung von Einzelunternehmern (Solo-Selbstständigen), Kleinstunternehmen und Freiberuflern in Sachsen, die aufgrund der Auswirkungen des Corona-Virus mit unverschuldeten Umsatzrückgängen konfrontiert sind, wurde heute vom Kabinett beschlossen. Die Antragstellung kann ab kommender Woche bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) erfolgen. Zuwendungsempfänger sind Solo-Selbständige sowie Unternehmen im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt.”

Eckdaten

Antragsberechtigt:
Solo-Selbständige sowie Unternehmen mit Betriebsstätte im Freistaat Sachsen, deren Jahresumsatz eine Million Euro nicht übersteigt. Dazu zählen insbesondere das Handwerk, der Handel, die Dienstleister, die Kultur- und Kreativwirtschaft sowie wirtschaftliche tätige Angehörige der Freien Berufe

Voraussetzungen:
Die Zuwendung kann erfolgen, wenn der Antragsteller zum 31. Dezember 2019 wirtschaftlich gesund war und für das laufende Geschäftsjahr aufgrund der Auswirkungen der Corona-Krise einen Umsatzrückgang von mindestens 20 Prozent prognostiziert. Die Rückzahlung des Darlehens muss bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der Laufzeit des Darlehens zu erwarten sein. Darüber hinaus darf das Darlehen nicht zur Umschuldung bestehender Betriebsmittelfinanzierungen gewährt werden.

Die Zuwendung wird als Projektförderung durch ein zinsloses Nachrang-Darlehen, am Liquiditätsbedarf (weiterlaufende Betriebsausgaben) für zunächst vier Monate gewährt.
(Anmerkung des Verfassers: Jetzt wird es wieder bürokratisch und kompliziert und m.E. geht diese “Soforthilfe” am Bedarf für viele der Solounternehmen, Freiberufler und Kleinstunternehmen vorbei)

Darlehenshöhe:
Ab 5.000 € bis 50.000 €, unter besonderen Bedingungen ggf. 100.000 €. Das Darlehen ist für die gesamte Laufzeit von 10 Jahren zinslos und bis zu 36 Monate tilgungsfrei. Sondertilgungen sind möglich.

Beantragung:
Die Anträge auf Förderung sind bei der Sächsischen Aufbaubank Förderbank –, Pirnaische Straße 9, 01069 Dresden als der zuständigen Bewilligungsstelle einzureichen. Der Antragsteller hat die erforderlichen Eigenerklärungen abzugeben. Die SAB stellt die erforderlichen Formulare ab 23.03.2020 elektronisch bereit (www.sab.sachsen.de).

Bewilligung ohne Hausbank

“Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses, nachrangiges Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 100.000 Euro, mit einer Laufzeit von bis zu zehn Jahren zur Verfügung. Das sogenannte Staatsdarlehen wird für die ersten drei Jahre tilgungsfrei zur Verfügung gestellt. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert und das Darlehen somit schnell und flexibel gegeben werden kann.

“»Wir haben ein Programm für alle Kleinstunternehmen, Solo-Selbständigen sowie Freiberufler aufgelegt, egal ob aus dem Kreativwirtschafts- oder Dienstleistungsbereich, die bisher durchs Raster der Unterstützungsangebote fallen. Es geht darum, Verdienst- und Umsatzausfälle der nächsten Wochen abzufangen und einen Ausgleich zu finden. Wir werden denjenigen, die unverschuldet in Not geraten sind, schnell helfen und sie nicht vor neue finanzielle Probleme stellen. Mit Ablauf der drei tilgungsfreien Jahre werden wir genau hinschauen und entscheiden, ob das ausgebliebene Geschäft nachgeholt werden konnte und die wirtschaftliche Situation so ist, dass das Darlehen tatsächlich auch zurückgezahlt werden kann. Gerade Solo-Selbständige und Freiberufler, die es nicht schaffen, ihre jetzt ausgefallenen Geschäfte nachzuholen, können sich sicher sein, dass das Soforthilfe-Darlehen keine neue Last für sie wird«, so Dulig. Die Forderung kann dann auch ganz oder zum Teil erlassen werden, wenn sich der Schuldner in einer unverschuldeten wirtschaftlichen Notlage befindet und eine Existenzgefährdung zu befürchten ist.

»Am Montag soll das Programm starten. Die Kolleginnen und Kollegen der SAB sind vorbereitet, dennoch bitten wir um Verständnis und Geduld, da wir von einer hohen Nachfrage ausgehen.« “

Quelle und weitere Informationen: SMWA, Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr