Soforthilfe für sächsische Kleinstunternehmen und Freiberufler ab 23.03.2020
Mit dem Sofort-Darlehen stellt der Freistaat ein zinsloses Liquiditätshilfedarlehen von bis zu 50.000 Euro zur Verfügung. Vorteil des Staatsdarlehens ist, dass die Bewilligung ohne Hausbank funktioniert.