Die Sächsische Aufbaubank (SAB) bietet für Gründer und Unternehmer innerhalb der ersten fünf Jahre ein Mikrodarlehen an. Angepasst an den aktuellen EU-Referenzzinssatz liegt der Zins bei 1,89%. Das Mikrodarlehen passt bis auf wenige Ausnahmen auf alle Branchen. Aktuell sind folgende Fristen zu beachten:
- die Antragstellung für ein Mikrodarlehen muss bis spätestens 17. Juli 2015 erfolgen,
- der Abruf eines bewilligten Darlehens muss bis zum 20. Oktober 2015 eingereicht sein.
Die Auflegung eines weiteren Mikrodarlehensfonds nach diesen Zeiten ist geplant.
Mit dem Mikrodarlehen erhalten Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen wollen, einen finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel. Für diese Zwecke können Existenzgründer vor ihrer Geschäftsaufnahme, während einer dreijährigen Existenzgründungsphase sowie junge Unternehmen bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme ein zinsgünstiges Darlehen über maximal 20.000 Euro direkt bei der SAB beantragen. Voraussetzung: Eigenanteil in Höhe von mindestens 20% der Investition ist gewährleistet.
Weitere Voraussetzungen:
- Hauptwohnsitz und Existenzgründung im Freistaat Sachsen
- tragfähiges Unternehmenskonzept
- Existenzgründung als Haupterwerbsquelle
- Nachweis notwendiger Kenntnisse und Fähigkeiten (fachlich und kaufmännisch) für die Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit
- positive beziehungsweise befürwortende Beurteilung durch eine fachkundige Stelle
Für die Rückzahlung bleiben bis zu 5 Jahre Zeit, die Tilgung beginnt spätestens im zweiten Jahr nach Darlehensabschluss.
Weitere Infos und Antragsunterlagen unter: sab.sachsen.de