Bis zum 1. August 2015 können sich junge Unternehmen für den KfW-Award GründerChampions bewerben. Voraussetzung für eine Bewerbung ist, dass der Start oder die Übernahme des Unternehmens ab dem 01.01.2010 erfolgt ist. 16 Landessieger erhalten je 1.000 Euro, dem Bundessieger winken 9.000 Euro.
Seit 1998 zeichnet die KfW Bankengruppe junge Unternehmen aus ganz Deutschland mit dem KfW-Award GründerChampions aus. Für den renommierten Preis können sich in diesem Jahr Unternehmerinnen und Unternehmer bewerben, die ab dem 01.01.2010 gegründet bzw. eine Firma im Rahmen der Nachfolge übernommen haben. Der Sitz des Unternehmens muss in Deutschland sein.
Die Auszeichnung wird im Rahmen der Deutschen Gründer- und Unternehmertage (deGUT) vergeben, die jedes Jahr im Oktober in Berlin stattfinden.